Unsere Datenlöschfristen
Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.
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Kategorie
- Kurs löschen
Jeder Kurs besitzt einen Lebenszyklus und muss 6 Monate nach Kursende aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. Vor Löschung sollte der Kurs vom Trainer/in aus Moodle exportiert und archiviert werden. Eventuelle relevante Prüfungsergebnisse, usw. sind an andere Datensysteme zu überführen. Deshalb vor der Löschung eines Kurses unbedingt Rücksprache mit dem Trainer/in halten.
Zweck
- DSGVO Allgemein
Löschung nach DSGVO Art 6.1 a (Einwilligung) und Art 6.1 b (Vertrag) sowie 6.1 f (Berechtigtes Interesse)
- Aufbewahrungsfrist
- 6 Monate
Rechtliche Grundlagen | |
---|---|
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) | Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
Vertrag (DSGVO Art. 6.1(b)) | Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) | Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Nutzer/innen
Kategorie
- Kurs löschen
Jeder Kurs besitzt einen Lebenszyklus und muss 6 Monate nach Kursende aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. Vor Löschung sollte der Kurs vom Trainer/in aus Moodle exportiert und archiviert werden. Eventuelle relevante Prüfungsergebnisse, usw. sind an andere Datensysteme zu überführen. Deshalb vor der Löschung eines Kurses unbedingt Rücksprache mit dem Trainer/in halten.
Zweck
- DSGVO Allgemein
Löschung nach DSGVO Art 6.1 a (Einwilligung) und Art 6.1 b (Vertrag) sowie 6.1 f (Berechtigtes Interesse)
- Aufbewahrungsfrist
- 6 Monate
Rechtliche Grundlagen | |
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Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) | Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben |
Vertrag (DSGVO Art. 6.1(b)) | Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen |
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) | Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt |
Kursbereiche
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Kurse
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Aktivitätsmodule
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert
Blöcke
Zweck
- Aufbewahrungsfrist
- Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert