Unsere Datenlöschfristen

Diese Übersicht zeigt die Kategorien und Zwecke der Datenverarbeitung und Datenspeicherung dieses Systems. Einige Bereiche im System können spezifischere Kategorien und Zwecke haben, als diese hier gelisteten.

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Kategorie

Kurs löschen

Jeder Kurs besitzt einen Lebenszyklus und muss 6 Monate nach Kursende aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. Vor Löschung sollte der Kurs vom Trainer/in aus Moodle exportiert und archiviert werden. Eventuelle relevante Prüfungsergebnisse, usw. sind an andere Datensysteme zu überführen. Deshalb vor der Löschung eines Kurses unbedingt Rücksprache mit dem Trainer/in halten.


Zweck

DSGVO Allgemein

Löschung nach DSGVO Art 6.1 a (Einwilligung) und Art 6.1 b (Vertrag) sowie 6.1 f (Berechtigtes Interesse)

Aufbewahrungsfrist
6 Monate
Rechtliche Grundlagen
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben
Vertrag (DSGVO Art. 6.1(b)) Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt

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Kategorie

Kurs löschen

Jeder Kurs besitzt einen Lebenszyklus und muss 6 Monate nach Kursende aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. Vor Löschung sollte der Kurs vom Trainer/in aus Moodle exportiert und archiviert werden. Eventuelle relevante Prüfungsergebnisse, usw. sind an andere Datensysteme zu überführen. Deshalb vor der Löschung eines Kurses unbedingt Rücksprache mit dem Trainer/in halten.


Zweck

DSGVO Allgemein

Löschung nach DSGVO Art 6.1 a (Einwilligung) und Art 6.1 b (Vertrag) sowie 6.1 f (Berechtigtes Interesse)

Aufbewahrungsfrist
6 Monate
Rechtliche Grundlagen
Einwilligung (DSGVO Art 6.1(a)) Die betroffene Person hat ihre Zustimmung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben
Vertrag (DSGVO Art. 6.1(b)) Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen
Berechtigtes Interesse (DSGVO Art. 6.1(f)) Die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt

Kursbereiche

Zweck

Aufbewahrungsfrist
Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert

Kurse

Zweck

Aufbewahrungsfrist
Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert

Aktivitätsmodule

Zweck

Aufbewahrungsfrist
Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert

Blöcke

Zweck

Aufbewahrungsfrist
Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht definiert